Frühförderung |
| Geschrieben von: Dr. Nedwed |
Wer hat Anspruch auf Beratung?
Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die sehbehindert oder blind sind bzw. Probleme mit der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung haben.
Wie oft findet die Beratung statt?Wir, ein Team aus zwei Förderschullehrerinnen und einer Erziehungswissenschaftlerin, besuchen die Familien in einem jeweils mit ihnen abgesprochenen individuellen Rhythmus zu Hause.
Was tun wir?
Was kostet die Frühförderung?Für die Eltern entstehen keine Kosten. Ein Rezept ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich einen augenärztlichen Befund. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit (außerhalb der Schulferien) möglich unter der Telefonnummer 06881-928340.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Februar 2011 um 11:27 Uhr |


