Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Umgang mit dem Infektionsgeschehen an den Schulen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Schulen nehmen den Infektionsschutz sehr ernst. Maskenpflicht, Lüften und regelmäßiges Testen gehören überall zum Schulalltag. Deswegen sind Schulen in der Corona-Pandemie weiterhin die Orte, die im gesamtgesellschaftlichen Infektionsgeschehen die weitgehendsten Schutzmaßnahmen umsetzen – auch wenn die Fallzahlen steigen.

Das Gesundheitsministerium und das Bildungsministerium haben deswegen gemeinsam die Vorgehensweise bei Infektionsfällen angepasst. Über die aktuellen Regeln wollen wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

Testen in der Schule

Alle Schülerinnen und Schüler sollen dreimal statt bisher zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet werden.

Quarantäne-Regeln nach positivem Test in der Schule

Wenn eine Schülerin/ein Schüler in der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, erhalten die Eltern einen Anruf von der Schule. Die Schülerin/der Schüler wird von den Eltern abgeholt. Die Schülerin/der Schüler muss dann an in einem Testzentrum erneut getestet werden (Schnelltest oder PCR-Test). Ist dieser Test negativ, kann die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besuchen. Ist dieser Test positiv, bleibt die Schülerin/der Schüler zehn Tage lang zu Hause (Isolation). Weitere Informationen zum Freitesten finden Sie in den FAQs.

Die Mitschülerinnen und Mitschüler der positiv getesteten Schülerin/des positiv getesteten Schülers müssen nicht in Quarantäne. Sie besuchen weiterhin die Schule. An den kommenden acht Schultagen werden sie täglich getestet (erweiterte Testpflicht). Außerdem werden sie in diesem Zeitraum auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen (erweiterte Maskenpflicht). Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Pausen vom Maskentragen machen.

In Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt Quarantänen für ganze Klassen anordnen. Die Schulleitung kann keine Quarantäne aussprechen.

Quarantäne-Regeln nach positivem Test außerhalb der Schule

Wenn eine Schülerin/ein Schüler außerhalb der Schule positiv auf das Corona-Virus getestet wird, bleibt sie/er zuhause. Die Eltern informieren die Schule über den positiven Test. Sie lassen einen weiteren Test (PCR-Test) an einer offiziellen Teststelle machen. Ist dieser Test negativ, darf die Schülerin/der Schüler wieder in die Schule gehen. Ist der offizielle Test positiv, muss sie/er für zehn Tage zuhause bleiben (Isolation). Die Eltern informieren die Schule darüber.

Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.

Vorgehen bei privatem Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zuhause Kontakt zu einer Person hatte, die mit dem Corona-Virus infiziert ist, bleibt sie oder er als Kontaktperson zuhause (Quarantäne). Sofern er/sie 2G-plus erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne.

2G-plus bedeutet:

  • bis zu drei Monate nach der letzten, für einen vollständigen Impfschutz erforderlichen Impfung oder
  • geboostert oder
  • genesen im Zeitraum zwischen dem 29. und dem 90. Tag nach dem positiven PCR-Test oder
  • genesen nach vollständiger Impfung ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test.

Die Mitschülerinnen und Mitschüler werden in diesem Fall weiterhin dreimal in der Woche getestet. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für sie nicht.

Lernen von zuhause

Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome haben, müssen am Lernen von zuhause teilnehmen. Die Eltern informieren die Schule darüber. Die Lehrkräfte stellen Lernmaterialien und Aufgaben bereit. Sie beraten und begleiten die Schülerinnen und Schüler im Lernen von zuhause. Die Lehrkräfte halten den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern z. B. über Telefon, E-Mail oder Videokonferenzen. Es ist wichtig, dass in dieser Zeit auch die Eltern für die Lehrkräfte erreichbar sind.

Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden und krank sind, müssen in der Schule wie gewohnt entschuldigt werden.

Weitere Informationen in Form von häufig gestellten Fragen/FAQs sowie Schaubilder zur Vorgehensweise in verschiedenen Fällen erhalten Sie mit diesem Schreiben.

Ich danke Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsvolles Handeln in diesen schwierigen Zeiten. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Görgen, Schulleiter

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