Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Umgang mit Krankheitsanzeichen: Darf mein Kind in die Schule?

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die kalte Jahreszeit hat begonnen und viele Menschen leiden in diesen Monaten zeitweise an Infektionserkrankungen. Infektionserkrankungen werden durch verschiedene Krankheitserreger, insbesondere Viren, übertragen. Dieser Herbst/Winter ist ein Besonderer, da neben den bekannten Infektionserregern auch das Coronavirus (SARS-CoV-2) ein möglicher Auslöser von Krankheitssymptomen sein kann. Wegen der besonderen Situation in diesem Schuljahr durch das Coronavirus haben Sie sich vielleicht schon die Frage gestellt, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf/soll, wenn es Zeichen einer Infektionserkrankung (z.B. Schnupfen, Husten oder Fieber) zeigt. Um Ihnen eine Orientierung zu dieser Frage zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Empfehlungen zu beachten:

1. Schulbesuch möglich

Ihr Kind kann die Schule besuchen, wenn

  • es einen leichten Infekt mit schwachen Symptomen hat und insgesamt aber munter und fit ist (z. B. leichter Schnupfen, Halskratzen, leichter bzw. gelegentlicher Husten, Räuspern)
  • es Krankheitszeichen (z.B. Husten, laufende Nase) aufweist, die auf eine bekannte chronische Erkrankung zurückzuführen sind (z. B. Allergien).

2. Schulbesuch nicht empfohlen

Ihr Kind sollte zuhause bleiben, wenn

  • es stärkere Krankheitszeichen, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome zeigt (z.B. Fieber, trockenen Husten, Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen), die nicht auf eine bekannte chronische Erkrankung (wie. z.B. bei Allergien) zurückzuführen sind.

Braucht mein Kind einen Arzt?

  • Sie entscheiden, ob Sie einen Arzt/eine Ärztin hinzuziehen möchten.
  • Ihr Kind sollte jedoch, so lange es krank ist, mindestens aber einen Tag zuhause bleiben.
  • Sollte sich der Zustand Ihres Kindes verschlechtern oder sollten neue Krankheitszeichen dazukommen, empfehlen wir, den/die Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu kontaktieren.
  • Wenn Sie den/die Haus- oder Kinderarzt/-ärztin hinzuziehen möchten, rufen Sie bitte zunächst in der Praxis an. Gemeinsam mit dem/der Haus- oder Kinderarzt/-ärztin wird das weitere Vorgehen entschieden. Der Arzt/Die Ärztin entscheidet, ob ein Test auf COVID-19 nötig ist.
  • Sollte eine COVID-19-Testung durchgeführt werden, muss Ihr Kind zuhause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Die anderen Familienmitglieder dürfen, wenn nicht anders empfohlen, weiter zur Arbeit/Schule/ KiTa gehen.
  1. Ist das Testergebnis Ihres Kindes positiv, erfährt dies automatisch das Gesundheitsamt. Folgen Sie dann bitte den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt gibt auch Bescheid, ab wann eine Quarantäne beendet ist und Ihr Kind wieder zur Schule gehen darf.
  2. Bei negativem Testergebnis sollte Ihr Kind so lange zuhause bleiben, wie es der Arzt/die Ärztin empfiehlt und bis es sich wieder fit und munter fühlt.

Wann darf mein Kind, wenn es krank war, wieder in die Schule?

  • Wenn Ihr Kind mindestens einen Tag lang wieder fit und munter war und
  • sofern keine anderen Informationen des Gesundheitsamtes vorliegen, darf Ihr Kind am nächsten Tag wieder die Schule besuchen

Zur Orientierung für Eltern, um zu entscheiden, ob Ihr Kind wieder in die Schule gehen sollte:

„So, wie mein Kind gestern zuhause war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute wieder gehen."

Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind generell kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.

3. Was passiert, wenn mein Kind in der Schule krank wird?

Treten bei Ihrem Kind in der Schule deutliche Krankheitssymptome auf, werden Sie von der Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder kontaktiert und informiert. Ihr Kind muss dann aus der Schule abgeholt werden. Die Rücksprache mit einem Arzt/einer Ärztin wird empfohlen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind im Krankheitsfalle einen Arzt braucht, nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihrem/Ihrer Haus- oder Kinderarzt/-ärztin auf (zunächst in der Praxis anrufen). Bei schwerer Erkrankung mit sofortigen Behandlungsbedarf wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 (z.B. wenn die Praxis des/der Haus- oder Kinderarztes/-ärztin nicht mehr offen hat).

Im Flussschema im Anhang finden Sie diese Informationen nochmals übersichtlich dargestellt.

Das Flussschema und Antworten auf viele weitere aktuelle Fragen finden Sie im Internet auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers unter https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/faq-schule/faq-schule_node.html.

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und KiTa bzw. Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Das Schreiben können Sie hier downloaden:

Elternschreiben zum Schnupfenpapier 09.10.2020.pdf

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