Schullogo

Louis-Braille-Schule

Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte mit überregionalem Förderzentrum Sehen

Organisation der Notbetreuung im Saarland für Schul- und Kitakinder

Datum: 14. März 2020, Ministerium für Bildung und Kultur

Wir bitten alle Eltern und Erzehungsberechtigten, vorrangig eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten.

An allen saarländischen Kindertageseinrichtungen und allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen) soll ab Montag, den 16. März 2020 grundsätzlich eine Notbetreuung vorgehalten werden. Erziehungsberechtigte, die bereits am Montag, den 16. März einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, wenden sich am Montagmorgen zunächst telefonisch an ihre jeweilige Kita/Schule.

Im Laufe des Montags werden die Bedarfe über eine Abfrage bei den Erziehungsberechtigten ermittelt und die Notbetreuung ab Dienstag, den 17. März in einem antragsbasierten Verfahren organisiert.

An den Einrichtungen, für die eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, kann für den jeweils festgelegten Quarantänezeitraum keine Notbetreuung vorgehalten werden. Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten) ist nicht möglich.

Nachfolgend werden die Einzelheiten der Notbetreuung dargestellt:

  • Personenkreis: Das Angebot richtet sich an bestimmte Gruppen, die in der Daseinsfürsorge tätig sind z.B.:
    • hauptberufliche Feuerwehr
    • Polizei
    • Strafvollzugsdienst
    • Rettungsdienst
    • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
    • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
    • ambulante und stationäre Pflegedienste
    • die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
    • kritische Infrastruktur

und keine anderweitige Betreuung möglich ist

sowie an berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Hier muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

  • Alter der Kinder:
    • Kita: 0 bis 6 Jahre
    • Schule: 6 bis 12 Jahre
  • Jedes Kind soll grundsätzlich an dem Standort seiner jeweils zuständigen Kita oder Schule betreut werden.

Rahmenbedingungen der Betreuung:

  • nicht mehr als max. 15 Kinder/pro Schulstandort/Kita Standort gleichzeitig (jeweils Gruppen zu 5 Kinder also max. 3 Gruppen pro Einrichtung).
  • zeitlicher Rahmen Schule: grundsätzlich 8.00 bis 16.00h (Teilbetreuung möglich 8 bis 12 Uhr und 12.00 bis 16.00h), zeitlicher Rahmen Kita: entsprechend der jeweiligen Betriebserlaubnis
  • die Betreuung erfolgt aus epidemiologischen Gesichtspunkten in den Gruppen fest zugeordneten Räumen innerhalb des Schulgebäudes/Kita-Gebäudes: Jede Gruppe hat also ihren eigenen Gruppenraum. Es darf keine Durchmischung der Gruppen stattfinden.
  • sollte kein Catering zur Verfügung stehen, erfolgt die Essensversorgung vor Ort. Näheres regeln die Träger für die jeweiligen Einrichtungen.

Für den Bereich der Schulen ist zudem Folgendes zu beachten:

  • Personal Notbetreuung: gemeinsam durch Lehrkräfte und pädagogisches Personal der FGTSen und GGTSen (ausdrücklich kein Unterricht oder Lernzeiten/individuelle Förderung durch Lehrkräfte in dieser Zeit!! Nur Betreuung)
  • grundsätzlich sorgen die Erziehungsberechtigten für den Transport.

Hintergrund zum Verfahren/ Weiteres Vorgehen

  • Die Schulen sollen die Anmeldungen am Montag an die Kreise bzw. bei den Grundschulen an die Städte und Gemeinden auf Basis notwendiger Angaben weiterleiten. Entscheidungen sollen beim jeweiligen Schulträger getroffen werden.
  • Die Anmeldungen für die Kindertageseinrichtungen werden von den Kitas an die Kreisjugendämter gemeldet. Entscheidungen sollen vom jeweiligen Landkreis getroffen werden.
  • Nach einer Woche sind Rückschlüsse auf Bedarf möglich, dann ggf. Nachsteuerung.
  • Kein Auffüllen aller Plätze mit Kindern, die nicht zum festgelegten Personenkreis gehören, damit Plätze für die dringendsten Bedarfsfälle zur Verfügung stehen.
  • Notbetreuung in Schulen = schulische Veranstaltung, Oberaufsicht liegt somit bei Schulleitung. Einsatz von Lehrkräften erforderlich gemeinsam mit päd. Personal von FGTSen und GGTSen.

Notbetreuung_Schulen_Kitas.pdf

Antragsformular Notbetreuung.pdf

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